Ablauf und wichtige Informationen

smic-Eva-Poehmerer-Psychotherapie-Praxis-innen

Einschlägige Studien haben gezeigt, dass eine tragfähige und vertrauensvolle Beziehung zwischen Patienten und Therapeut ein ausschlaggebender Faktor für den Erfolg einer Psychotherapie ist:

In einem Erstgespräch, also einem ersten beiderseitigen persönlichen Kennenlernen, finden wir heraus, ob die „Chemie“ stimmt.

Das Erstgespräch dient selbstverständlich auch dazu, dass wir gemeinsam Ihr Anliegen klären und Ihre Ziele und Wünsche in Bezug auf eine mögliche therapeutische Zusammenarbeit berücksichtigen. Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen und auch erste Einblicke in meine therapeutische Arbeitsweise und einen Ausblick über mögliche Zusammenarbeit zu erhalten.

Erst im Anschluss an dieses Gespräch entscheiden Sie, ob sie eine weitere Zusammenarbeit wünschen und wir entscheiden weiter gemeinsam, ob und in welcher Häufigkeit und Dauer die folgenden Termine stattfinden sollen.

Termine vergebe ich flexibel und nach individueller Vereinbarung. Für einen Termin plane ich in der Regel 50 Minuten ein, nach Vereinbarung und Erfordernis auch länger.

In dringenden Fällen sind auch kurzfristige Termine möglich.

Einen verbindlich vereinbarten Termin können Sie mindestens 24 Stunden vorher (kostenfrei) absagen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen ohne Absage ein Ausfallhonorar von pauschal € 50,00 in Rechnung stelle.

Grundsätzlich sind alle Leistungen auf Selbstzahler-Basis: Die Rechnungstellung erfolgt nach der jeweiligen Sitzung direkt an Sie und ist von Ihnen zu bezahlen.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Behandlungskosten für Heilpraktiker für Psychotherapie werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

An dieser Stelle sollten Sie sich auch die Vorteile bewusst machen, wenn nicht über die Krankenkasse abgerechnet wird:

  • Schnelle zielgerichtete Terminvergabe (keine lange Wartezeit auf einen Therapieplatz) und keine Krankenkassen-Bürokratie (Anträge / Gutachten etc.)
  • Keine Übermittlung von persönlichen Daten / Diagnosen an Krankenkassen oder andere Versicherungsträger (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung) oder bei Verbeamtung / Bewerbung für den Staatsdienst

 

Private Krankenversicherungen / Zusatzversicherungen

Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie werden von privaten Versicherungsträgern oder Zusatzversicherungen (für Heilpraktiker) teilweise oder ganz erstattet – jeweils abhängig vom Angebot Ihrer Versicherung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung vorab, ob und welche Leistungen in welcher Höhe erstattungsfähig sind.

Gut zu wissen: psychotherapeutische Behandlungen von Privattherapeuten können in der Steuererklärung als Sonderausgabe / außergewöhnliche Belastung  geltend gemacht werden.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich den gesetzlichen Regelungen zur Schweigepflicht (Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH), Artikel 3).

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Ihren Termin!

Kosten

Ein erstes telefonisches Infogespräch (circa 15-20 Minuten) ist für Sie kostenlos.

  • Hausbesuche: In Ausnahmefällen im Umkreis von 50 km möglich: zzgl. 15 Euro.
  • Online-Sitzungen sind möglich. Diese sind im Voraus zu bezahlen.
  • Sozialtarif: Bitte sprechen Sie mich an. Ich biete ein Kontingent an Therapie- / Beratungsstunden mit sozial angepasstem Honorar.
  • Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UstG umsatzsteuerfrei.
  • Das Honorar wird Ihnen im Anschluss an jede Sitzung in Rechnung gestellt.